AGBs

Unsere Preislisten und Angebote verstehen sich stets bis zur endgültigen Bestätigung der darauf eingehenden Aufträge in jeder Hinsicht freibleibend.

Ansprüche irgendwelcher Art können aus abgelehnten Bestellungen nicht hergeleitet werden.

Sollten bis zur Lieferung wesentliche Veränderungen der Materialpreise, der Löhne oder öffentlicher Abgaben eintreten, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen.

Zum Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, wenn bis zum Tag der Lieferung besondere Umstände eintreten, die beim Abschluß desselben nicht bekannt waren und eine Lieferung nicht mehr zumutbar erscheinen lassen.

Wir erfüllen den Vertrag ab Fabrik.

Der Versand erfolgt auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort auf Gefahr des Käufers.

Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgen nach bestem Ermessen, ohne Haftung für billigste Verfrachtung.

Sind Preise vereinbart, welche sich frei Bestimmungsort verstehen, tragen wir nur die normalen Post-, Bahn- und Wasserfrachtsätze; Mehrkosten, die durch Verschickung per Express, Eilgut usw. Entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

Mangelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gelangen. Bei vertragsberechtigter und rechtzeitig erfolgter Mengelrüge gewähren wir nach unserer Wahl entweder vollwertigen Ersatz nach Maßgabe der Bestellung oder Gutschrift in Höhe des berechneten Preises. Jede weitere Verbindlichkeit und Ansprüche wie Vergütung von Schaden, Frachten und Arbeitslöhnen, sowie Kosten für Nacharbeiten, die ohne unsere Einwilligung vorgenommen wurden, lehnen wir ausdrücklich ab.

Alle Zahlungen sind in unserem Geschäftslokal zu leisten oder Spesenfrei auf Gefahr des Käufers einzusenden.

Diese Verpflichtung erlischt auch dann nicht, wenn wir die Zahlung wiederholt beim Käufer abgeholt haben.

Wechsel werden nicht an Zahlungsstatt, sondern nur unter dem Vorbehalten pünktlichen Eingangs angenommen.

Der jeweilige eingelöste Betrag wird dem Konto gutgebracht.

Die Zahlung hat spätestens zu dem vereinbarten und auf der Rechnung besonders vermerktem Fälligkeitstermin zu erfolgen.

Bei Zielüberschreitungen werden – unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte – die Kosten und Zinsen berechnet, die die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen.

Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstiger, hat er unrichtige Angaben über seine Person oder über die Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht, oder erfolgt die Bezahlung fälliger Posten nicht vereinbahrungsgemäß, sind wir befugt, abgesehen von uns sonst gesetzlich zustehenden Rechten,Vorausbezahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises der noch ausstehenden Lieferungen und sofortige Zahlung gestundeter Fakturenbeträge, auch wenn dafür Wechsel gegeben sind, zu beanspruchen.

Mahn- und Interventionskosten,Verzugsschaden,Wechselstempel- und Einzugsgebühren gehen zu Lasten des Käufers, ebenso etwaige Stempelkosten für alle Vertragsausfertigungen. Zur Deckung der uns entstehenden Unkosten werden zunächst die fälligen Ratenzahlungen verwandt.

Außerdem sind wir in diesen Fällen berechtigt, von allen Verträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise zurückzutreten.

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo, bezahlt hat. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns innerhalb 3 Tagen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls mitzuteilen. Gerät der Käufer in Verzug, so können wir Rückgabe der Sachen verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum gemäß § 947/948 BGB.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierbei entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt an uns ab und verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen.

Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur so lange berechtigt, als er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen; auch soweit dies nicht geschieht, sind sie unser Eigentum und gesondert aufzubewahren.

Wir sind, sobald der Käufer sich in Verzug befindet, berechtigt, dem Käufer die weitere Entziehung der Forderungen zu untersagen und die Forderungen selbst einzuziehen.

Ein mit einer ausländischen Firma abgeschlossener Liefervertrag wird ausschließlich nach deutschem Recht beurteilt.

Gerichtsstand ist Bad Sobernheim.

Jede Bestellung oder Nachbestellung auf Grund unserer Preislisten oder unseres Angebots ist als Anerkenntnis vorstehender Verkaufsbedingungen zu betrachten.

Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Auftragseingang keine schriftliche Mitteilung, gilt der Auftrag in der erteilten Form als angenommen.

Auf dem Auftrag vorgedruckte Bedingungen, welche im Widerspruch zu den unsrigen stehen, betrachten wir als gegenstandslos.

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind.